Neue Gesetze erleichtern Tarifwechsel bei DSL und Handy

DSL-Wechsel in einem Tag / Handynummer auch bei laufendem Vertrag zu neuem Anbieter mitnehmen / COMPUTER BILD erklärt die Neuerungen und gibt Tipps

Neue Gesetze erleichtern Tarifwechsel bei DSL und Handy

Vor einem Tarifwechsel für Handy oder DSL schrecken viele zurück – zu groß ist die Angst vor Technikpannen oder dem Verlust der gewohnten Rufnummer. Dabei hat die Prozedur viel von ihrem Schrecken verloren: Neue gesetzliche Vorschriften machen den Anbieterwechsel einfacher. Das kann sich lohnen, denn mit dem richtigen Tarif lässt sich die monatliche Rechnung senken. Die Fachzeitschrift COMPUTER BILD zeigt, wie der Wechsel bequem und ohne Stress klappt (Heft 5/2013, ab Samstag am Kiosk).

DSL-Kunden profitieren gleich von mehreren Neuerungen. So darf etwa bei der Umstellung des Anschlusses die Leitung nicht länger als einen Kalendertag tot sein. Klappt das nicht, muss der Altanbieter weiter liefern – zum halben Grundpreis. Funktioniert die Leitung am angekündigten Tag nicht spätestens am Abend, rät COMPUTER BILD zur Beschwerde: erst beim Anbieter, bei weiteren Problemen auch bei der Bundesnetzagentur (Tel.: 030/22480-500; Mail: tk-anbieterwechsel@bnetza.de). Ebenfalls neu: Kann der alte Anbieter bei einem Umzug in der neuen Wohnung den Anschluss nicht mit derselben Leistung anbieten, lässt sich der Vertrag mit Drei-Monats-Frist kündigen – Tarif- und Vertragslaufzeit darf er in diesem Fall nicht verlängern.

Auch Handy-Nutzer haben mehr Optionen als früher. Beispielsweise dürfen sie ihre Handynummer auch dann zu einem neuen Anbieter mitnehmen, wenn der alte Vertrag noch läuft. Für die Restlaufzeit des alten Vertrags gibt“s dann eine neue Nummer, um etwa verbliebene Inklusivminuten abzutelefonieren. Tipp: Bei längerer Restlaufzeit ist in manchen Fällen ein Umstieg in einen Tarif mit niedrigerer Grundgebühr sinnvoll – diese Möglichkeit gibt es allerdings nicht bei allen Anbietern und nicht für alle Tarife.

Grundsätzlich gilt beim Wechselwunsch, zunächst die Mindestlaufzeit von Vertragstarifen zu prüfen. Meist verlängern sich Verträge drei Monate vor Ablauf automatisch, deshalb rechtzeitig einige Wochen vorher aktiv werden. Handy-Tarife kündigen Kunden selbst – das klappt am einfachsten mit der Vorlage von COMPUTER BILD unter www.cobi.de/kuendigungsschreiben . Ein DSL-Anschluss ist dagegen nicht selbst zu kündigen, das übernimmt der neue Anbieter.

Alle Wechsel-Details und welche Mobilfunk- und DSL-Fallen trotz neuer Vorschriften noch lauern, erklärt COMPUTER BILD in der aktuellen Ausgabe 5/2013.

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