Neue Herausforderungen und Chancen für Prepaid-Vermarkter

Prepaid-Mobilfunkkarten erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit. Viele Kunden schätzen es, nicht an einen Vertrag gebunden zu sein.

Doch seit dem 01. Juli ist es deutlich komplizierter geworden, eine entsprechende SIM-Karte zu erwerben. Schuld daran ist die im Sommer 2016 verabschiedete neue Anti-Terrorgesetzgebung. Bisher konnten Kunden ihre Karten einfach online registrieren – ob die angegebenen Daten allerdings auch stimmten, wurde nicht kontrolliert. Bei Ermittlungen im Anschluss an Terroranschläge wurde dies zum Problem. Daher gilt nun: Vor dem Verkauf einer SIM-Karte muss die Identität des Käufers eindeutig geklärt und dokumentiert werden. Der Prozess ist daher seitdem mit einem erheblichen zusätzlichen Zeitaufwand verbunden.

So funktioniert die Identifizierung

Die einfachste Variante ist zukünftig die Registrierung im Laden. Dort muss der Kunde seinen Ausweis vorlegen, sodass die Daten in das System eingespeist werden können. Alternativ kann auch ein Post-Ident- oder Video-Ident-Verfahren genutzt werden. Bei einigen Anbietern ist dies aber mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Wer keinen deutschen Pass besitzt, kann grundsätzlich auch weiterhin SIM-Karten erwerben. In diesem Fall müssen aber Aufenthaltstitel und Ankunftsnachweis vorgelegt werden – was die Aktivierung noch einmal verzögert. Immerhin: Bei SIM-Karten, die vor dem 01. Juli gekauft wurden, ist keine nachträgliche Identifizierung nötig. Selbiges gilt für in Ländern ohne entsprechende Vorschriften gekaufte Karten.

Neue Chancen im Mobilfunksektor

Durch die neue gesetzliche Regelung verändert sich auch das Kaufverhalten der Kunden – was für die Unternehmen der Branche zunächst einmal eine Umstellung bedeutet. Tatsächlich bringt dies aber auch Chancen mit sich. Denn es ist davon auszugehen, dass SIM-Karten zukünftig deutlich länger als bisher genutzt werden. Der Umsatz pro verkaufter Karte wird sich also erhöhen – wodurch langfristig neue Einnahmemöglichkeiten entstehen. Mit anderen Worten ausgedrückt: Für den reinen Verkäufer von SIM-Karten wird das Leben komplizierter, wer aber am Umsatz des Kunden beteiligt ist, könnte auf lange Sicht sogar von der Neuregelung profitieren. Die Identifizierungspflicht ist daher Chance und Herausforderung in einem.

SIMWERT-Partner profitieren

Als einer der großen Telekommunikationsvermittler in Deutschland ist auch SIMWERT von der neuen Gesetzgebung betroffen. Allerdings: Ziel des Unternehmens war es schon immer, für den Kunden einen möglichst hohen und langfristigen Nutzen sicherzustellen. Die Vertriebspartner erhalten daher Umsatzbeteiligungen an allen verkauften SIM-Karten. Im Zuge der neuen Gesetzgebung wird SIMWERT zudem zum einen die Unterstützung der Vertriebspartner beim ordnungsgemäßen Verkauf der Prepaid-Karten sicherstellen. Zum anderen werden die Vertriebssysteme und Prämienmodelle weiter ausgebaut und an die neue Marktsituation angepasst.

Die SIMWERT GmbH mit Sitz in Berlin vermarktet nicht nur Originalverträge deutscher Netzbetreiber, sondern distribuiert auch Prepaid-SIM-Karten. Das Produkt-Portfolio wird stetig ergänzt und erweitert, unter anderem mit globalen Schwerpunkten im Bereich der Mobildatenkommunikation sowie den betreffenden Produkten.

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